| Beratung und Therapie mit Jugendlichen:
Jugendliche können ab einem Alter von etwa 15 Jahren kommen und sollten sich möglichst selbst anmelden, um Eigenverantwortlichkeit und Motivation für die Beratung zu fördern. Wenn Eltern Jugendliche anmelden, führe ich erst einmal ein Gespräch mit ihnen zusammen. In diesem ersten Gespräch soll der Auftrag und der Rahmen geklärt werden. Manchmal ist es sinnvoll, mehrere Gespräche mit beiden zusammen zu führen. Ist der/die Jugendliche an eigenen Einzelterminen interessiert, werden einige Absprachen getroffen. Wichtig ist dabei die Information, dass der/ die Jugendliche damit zum/zur KlientIn wird und ich dadurch der Schweigepflicht unterliege. Ich darf also nicht hinter dem Rücken des/der Jugendlichen mit den Eltern sprechen oder mich über Inhalte oder Motivation äußern. Das ist wichtig, um eine Vertrauensbeziehung in der therapeutischen Arbeit zu ermöglichen. Gemeinsame Termine zwischendurch sind aber möglich und oft hilfreich. Es gibt wie in allen Beratungsprozessen mit Erwachsenen keine festgelegte Dauer der Beratung. Wenn es zur Verbesserung der Situation des Teenagers nötig ist, behalte ich mir vor, beide Eltern oder die (Teil-) Familie mit einzuladen. Zum Abschluss eines Beratungsprozesses ist es meist günstig, ein gemeinsames, bilanzierendes Abschlussgespräch zu führen. |
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